
Das Erbrecht befasst sich mit dem Grundrecht jedes Einzelnen, über sein Eigentum und sonstige veräußerbare Rechte zum Zeitpunkt seines Todes bereits zu Lebzeiten zu verfügen, und ebenso, seinerseits Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Ebenso gehören dazu die rechtlichen Regeln zur Abwicklung des Nachlasses.
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