
Das Versicherungsrecht umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Versicherern und Versicherten aller Art, von Haftpflicht- und Unfall- über Lebens- und Berufsunfähigkeits- bis zu Krankenversicherungen und anderen vergleichbaren Verhältnissen. Es betrifft sowohl die Gestaltung von Versicherungsverträgen als auch die daraus erwachsenden Ansprüche.
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