Das Zivilrecht regelt die Lebensverhältnisse der Privaten, gleich ob natürliche oder juristische Personen, sowie ihre Rechtsverhältnisse untereinander. Es reicht vom Familien- und Erbrecht über das Sachenrecht hin bis zum Recht der Schuldverhältnisse und Verträge. Das Zivilrecht ist zentrale Grundlage jedes privaten und unternehmerischen Handelns.
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